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Schmuck von Wert? Tipps für den Versicherungsfall

Foto: Bettina Stolze / pixelio.de Einbruch, Diebstahl, Feuer – es kann jeden treffen. Und jeder hat auch meist eine Hausratversicherung. Alles im Lot also. Denkt man. ABER – wie eine Pressemeldung der Allianz Versicherung sagt – oft kommt das böse Erwachen erst im Schadenfall. Fast jeder zweite Haushalt besitzt echten Schmuck und wertvolle Armbanduhren, aber nur jeder Vierte kann den Wert belegen. Bei einem Diebstahl oder massivem Schaden fehlen oft Fotografien und Rechnungen für Polizei und Versicherung. Wir wollen keine Werbung für die Allianz-Versicherung machen, aber weil wir finden, dass dies ein wichtiges Thema ist, geben wir euch die Pressemeldung hier zur Kenntnis, denn sie enthält wichtige und sinnvolle Hinweise für die Besitzer von wertvollem Schmuck und Uhren. Rechnungen und Zertifikate sind wichtig. Das weiß jeder, dem schon einmal bei einem Einbruch wertvoller Schmuck oder Uhren gestohlen wurden. Um einen Schaden auch angemessen ersetzen zu können, benötigt die Hausratversicherung aussagekräftige Dokumente zu Originalität und Qualität der Wertgegenstände. 48 Prozent der Haushalte besitzen jedoch keine entsprechenden Unterlagen, obwohl die meisten (76 Prozent) Schmuck und Uhren bevorzugt im Fachhandel kaufen. Und trotz Siegeszug der Digitalfotografie: 73 Prozent haben keine Fotos von ihren Wertsachen. Das ergab eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der Allianz bei 1.000 Personen zu ihren Haushalten.

Allein bei den rund drei Millionen Haushalten, die nach eigenem Bekunden Schmuck oder Armbanduhren für mehr als 5.000 Euro besitzen, summiert sich das Vermögen bereits auf über 40 Milliarden Euro. Viele Besitzer haben einen emotionalen Bezug zu ihrem Schmuck, machen sich aber über die materiellen Vermögenswerte keine Gedanken. Im Schadenfall kann das zum Problem werden. „Bei acht von zehn Einbrüchen im Privatbereich werden Schmuck und Uhren gestohlen“, sagt Michael Wagner, Schadenchef der Allianz Versicherungs AG. „Dann müssen Stehlgutlisten für die Kriminalpolizei erstellt und der Schaden für die Hausratversicherung beziffert werden. Viele wissen nicht genau, wie viele Stücke überhaupt vorhanden waren, geschweige denn, welcher Wert dafür angemessen ist.“

Fotografien sind sinnvoll, reichen aber nicht aus

So gaben in der Umfrage auch 22 Prozent der Haushalte an, den Wert ihrer Schmucksachen und Uhren nicht schätzen zu können. Vielfach sind es Geschenke. Da gilt es als ernsthafter Kniggeverstoß, nach dem Wert oder gar nach der Rechnung zu fragen. 38 Prozent der Haushalte mit Schmuckbesitz haben Stücke geerbt, die häufig nicht getragen werden und für die es in der Regel keine Unterlagen mehr gibt.

Gut beraten ist, wer seine Wertgegenstände von einem Experten schätzen lässt, bevor etwas passiert. Eine Hilfe sind auch Fotografien. „Fotos sind bei einem Einbruch vor allem für die Polizei wichtig“, so Wagner. „Sie helfen bei der Identifizierung von sichergestelltem Diebesgut.“ Der Versicherung machen sie vor allem anschaulich, was vorhanden war. Für die Wertermittlung sind sie aber nur bedingt verwendbar, weil sich Qualitätsmerkmale allein von einem Fotos nicht hinreichend feststellen lassen.

Ausreichende Angaben auf Dokumenten beachten und diese sicher aufbewahren

Am einfachsten lässt sich der Wert an Hand von Qualitätsangaben feststellen. Wer heute Schmuck oder Uhren kauft – immerhin 20 Prozent der Haushalte tun dies bevorzugt auch im Ausland, im Internet, im Auktions- oder Pfandleihhaus – sollte deshalb auf schriftliche Angaben von Goldgehalt, Gewicht und Edelsteinqualitäten achten.

Bei Uhren dürfen Hersteller und Modellbezeichnung nicht fehlen. „Wer heute eine Luxusuhr ersetzt haben will, muss darüber hinaus das Originalzertifikat des Herstellers vorlegen“, sagt Wagner. „Angesichts eines riesigen Fälschungsmarktes müssen wir sicher gehen, dass wir die Entschädigung für das Original und nicht für eine Fälschung leisten.“ Die Dokumente sollten deshalb auch nie zusammen mit der Wertsache aufbewahrt werden. Dann nämlich werden sie gleich mitgestohlen.

Quelle: Pressemeldung

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